Der Diebstahl ist in Deutschland ein Straftatbestand, der im § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Er ist ein Eigentumsdelikt, das sich gegen das fremde Eigentum richtet.
Definition:
Diebstahl liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
Tatbestandsmerkmale:
Strafmaß:
Der Diebstahl wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 242 Abs. 1 StGB).
Besonders schwere Fälle des Diebstahls:
Das Strafgesetzbuch sieht in § 243 StGB besonders schwere Fälle des Diebstahls vor, die mit einer höheren Freiheitsstrafe (drei Monate bis zu zehn Jahren) geahndet werden. Beispiele hierfür sind:
Geringwertige Sachen:
Bei Diebstahl geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe mildern. Ein Strafantrag des Geschädigten ist erforderlich. Die Wertgrenze für geringwertige Sachen ist nicht gesetzlich festgelegt, wird aber in der Regel bei ca. 50 Euro angesetzt.
Sonderformen des Diebstahls:
Strafanzeige:
Wenn man Opfer eines Diebstahls geworden ist, sollte man umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten.
Wichtige Aspekte:
Ne Demek sitesindeki bilgiler kullanıcılar vasıtasıyla veya otomatik oluşturulmuştur. Buradaki bilgilerin doğru olduğu garanti edilmez. Düzeltilmesi gereken bilgi olduğunu düşünüyorsanız bizimle iletişime geçiniz. Her türlü görüş, destek ve önerileriniz için iletisim@nedemek.page