Was ist diebstahl (deutschland)?

Diebstahl in Deutschland

Der Diebstahl ist in Deutschland ein Straftatbestand, der im § 242 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Er ist ein Eigentumsdelikt, das sich gegen das fremde Eigentum richtet.

Definition:

Diebstahl liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Tatbestandsmerkmale:

  • Fremde bewegliche Sache: Die Sache muss im Eigentum eines anderen stehen und transportabel sein.
  • Wegnahme: Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams. Der Täter muss die tatsächliche Sachherrschaft des Berechtigten aufheben und eine eigene, neue Sachherrschaft begründen.
  • Zueignungsabsicht: Der Täter muss die Absicht haben, die Sache sich oder einem Dritten dauerhaft anzueignen und den Eigentümer dauerhaft zu enteignen.
  • Rechtswidrigkeit der Zueignung: Die Zueignung darf nicht rechtmäßig sein (z.B. durch Kauf oder Schenkung).

Strafmaß:

Der Diebstahl wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 242 Abs. 1 StGB).

Besonders schwere Fälle des Diebstahls:

Das Strafgesetzbuch sieht in § 243 StGB besonders schwere Fälle des Diebstahls vor, die mit einer höheren Freiheitsstrafe (drei Monate bis zu zehn Jahren) geahndet werden. Beispiele hierfür sind:

  • Einbruchdiebstahl: <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Einbruchdiebstahl" >Einbruchdiebstahl</a>
  • Diebstahl unter Waffen: <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Diebstahl%20unter%20Waffen" >Diebstahl unter Waffen</a>
  • Bandendiebstahl: <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Bandendiebstahl" >Bandendiebstahl</a>
  • Diebstahl einer Sache, die durch ein verschlossenes Behältnis oder eine andere Schutzvorrichtung besonders gesichert ist.

Geringwertige Sachen:

Bei Diebstahl geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe mildern. Ein Strafantrag des Geschädigten ist erforderlich. Die Wertgrenze für geringwertige Sachen ist nicht gesetzlich festgelegt, wird aber in der Regel bei ca. 50 Euro angesetzt.

Sonderformen des Diebstahls:

  • Ladendiebstahl: <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Ladendiebstahl" >Ladendiebstahl</a> (ist im Grunde ein "normaler" Diebstahl)
  • Taschendiebstahl: <a href="https://de.wikiwhat.page/kavramlar/Taschendiebstahl" >Taschendiebstahl</a>

Strafanzeige:

Wenn man Opfer eines Diebstahls geworden ist, sollte man umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten.

Wichtige Aspekte:

  • Versicherung: Eine Hausratversicherung deckt in der Regel Schäden durch Einbruchdiebstahl.
  • Prävention: Es gibt zahlreiche Maßnahmen, um sich vor Diebstahl zu schützen, z.B. durch Alarmanlagen, sichere Schlösser und aufmerksames Verhalten.